Allgemeine Geschäftsbedingungen mit
Kundeninformationen
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
4. Mietobjekt
5. An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
6. Miete und Zahlungsbedingungen
7. Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8. Obliegenheiten des Mieters
9. Hausordnung
10. Änderungen am Mietobjekt
11. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
12. Vertragliches Rücktrittsrecht
13. Haftung
14. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
15. Räumung des Mietobjekts
16. Anwendbares Recht
17. Gerichtsstand
18. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der betterplaces
GmbH (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder
Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website
des Vermieters dargestellten Mietobjekte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von
eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft
zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne
dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
Der Mieter kann per Telefon, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Vermieters
vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines
Angebots an den Vermieter richten. Der Vermieter lässt dem Mieter auf dessen Anfrage
hin per E-Mail oder Brief, ein verbindliches Angebot zur Vermietung des vom Mieter
zuvor ausgewählten Mietobjekts zukommen. Dieses Angebot kann der Mieter durch eine
gegenüber dem Vermieter abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail oder Brief oder
durch Zahlung der vom Vermieter angebotenen Miete innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab
Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des
Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag
des Zahlungseingangs beim Vermieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur
Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Mieters
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages
der nächste Werktag. Nimmt der Mieter das Angebot des Vermieters innerhalb der
vorgenannten Frist nicht an, so ist der Vermieter nicht mehr an sein Angebot gebunden.
Hierauf wird der Vermieter den Mieter in seinem Angebot nochmals besonders
hinweisen.
3) Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in
den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der
Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
4) Mietobjekt
Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters
ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der
Website des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort näher bezeichneten
Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.
5) An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
5.1 An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website
des Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem
Vermieter, bei frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen
Zuzahlung, individuell vereinbart werden.
5.2 Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder
einem von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor
vereinbarten Ort übergeben.
6) Miete und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie für
dessen Instandhaltung und Instandsetzung.
6.2 Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert
berechnet.
6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des
Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw.
Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs
erforderlich sind.
6.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts
anderes vereinbart ist.
6.5 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Mieter im Angebot des Vermieters
mitgeteilt.
7) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den
Mieter und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten
Mitbewohner. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken
verwendet werden.
7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem
Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu
vermieten.
8) Obliegenheiten des Mieters
8.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren.
Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen
des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt,
verändert oder unbrauchbar gemacht werden.
8.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach
Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu
bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den
Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer
Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
9) Hausordnung
Der Mieter hat die für das vom Vermieter bereitgestellte Mietobjekt gültige Hausordnung
zu beachten. Diese wird dem Mieter spätestens bei Antritt des Mietverhältnisses im
Mietobjekt zur Kenntnis gebracht.
10) Änderungen am Mietobjekt
10.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern
diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen
werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße
Gebrauch des Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über
entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem
Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu
ersetzen.
10.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Mieter
auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
11) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
11.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem
zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu
erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die
entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim
Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der
hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.
11.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden
unverzüglich anzuzeigen.
11.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw.
Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum
einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten
des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine
Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
11.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen
Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter
ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese
fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen,
wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer
Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten
bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben
ist.
11.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne
Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen
lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter
unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die
Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme
von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts
gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie
nachvollziehbar dokumentiert wurden.
12) Vertragliches Rücktrittsrecht
Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, seine Buchung nach folgender Maßgabe
kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
Der Mieter kann seine Buchung bis zu 14 Tage vor Mietbeginn ohne Angabe von
Gründen durch eine gegenüber dem Vermieter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende
Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der
Erklärung beim Vermieter maßgeblich. Storniert der Mieter seine Buchung fristgerecht,
so wird der Vermieter ihm einen ggf. bereits gezahlten Mietzins innerhalb einer Frist von
zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der
Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für seine Zahlung
an den Vermieter verwendet hat.
13) Haftung
13.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB
wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist
ausgeschlossen.
13.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen,
vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und
Aufwendungsersatz wie folgt:
13.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß
vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind
Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des
Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf.
13.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
13.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des
Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
14) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
14.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf
der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des
Vermieters mitgeteilt.
14.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
14.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1
Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht
jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
15) Räumung des Mietobjekts
15.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in
ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu
entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist
sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
15.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden
Schäden oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.
15.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem
Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins
entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus
gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
16) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der
gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
17) Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des
Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der
Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen
jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
18) Alternative Streitbeilegung
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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